Wertermittlung von
Grundstücken und Gebäuden

 

Nachweis der
Wirtschaftlichkeit
denkmalgeschützter Häuser

 

BEWEISSICHERUNG

 

Ermittlung von Bauschäden

 

Unser zertifiziertes Fachbüro bietet Ihnen ein umfassendes Angebot an Leistungen und Service auf dem Gebiet der Bewertung von Immobilien an.

 Sie benötigen eine Gebäudewertermittlung eines Wohnhauses (Ein-, Zwei, Mehrfamilienhaus), einer gewerblich genutzten oder einer Spezialimmobilie oder möchten den Wert eines bebauten oder unbebauten Grundstücks ermitteln lassen?

 Sie möchten ein Grundstück kaufen oder verkaufen, befinden sich in Erbstreitigkeiten oder Ehescheidung, haben Probleme mit der Erbschafts- oder Schenkungssteuer oder möchten einen Wirtschaftlichkeitsnachweis für ein denkmalgeschütztes Gebäude?

>>> Grundstück- und Gebäudewerteermittlung

Bewertungsanlässe

  • Kauf und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken oder auch Wohn- und Teileigentum
  • Ermittlung von Belastungen (z.B. Überbau, Baulast)
  • Ermitteln des Werts von Rechten – Einflüsse auf den Wert von Immobilien durch:
    – Wohnrecht,
    – Wohnungs- und Nießbrauchsrecht
    – Leitungsrecht
    – Fahr-, Geh- und Wegerecht
    – Altenteilsregelungen usw.
  • Bewertung grundstücksgleicher Rechte (z.B. Erbbaurecht)
  • Vermögensauseinandersetzungen (Ehescheidungen, Nachlass, Betreuungen)
  • Wertermittlung nach besonderen Regeln:
    – Zwangsversteigerung
    – Erbbaurecht
    – Besonderes Städtebaurecht
    – Baulandumlegung
    – Grenzregelung
    – Enteignung
    – Ehescheidung
    – vereinigungsbedingte Wertermittlung
    – Erbschaft und Schenkung
    – Immobilienfinanzierung
  • Vermögensaufstellung (z.B. geplanter Verkauf),
  • Gütertrennungen
  • Kreditvergaben (Beleihungswertermittlung)
  • Betriebsauflösung
  • Versicherungswertermittlungen (Wiederbeschaffungswert / Neuherstellungswert)
  • Anlageentscheidungen
>>> Wirtschaftlichkeitsnachweis denkmalgeschützter Häuser

Übersteigen die Erhaltungsaufwendungen denkmalgeschützter Immobilien die Erträge, wird das Denkmal für den Privateigentümer unzumutbar.
Kann der Staat weder fördern noch kaufen, darf umgebaut oder auch abgerissen werden. Allerdings muss der Eigentümer mit einer gerichtsfesten Wirtschaftlichkeitsberechnung diese Unzumutbarkeit nachweisen.

Diese Wirtschaftlichkeitsberechnung denkmalgeschützter Immobilien sind Gegenstand der Betrachtungen, die wir für Sie erheben.

 

>>> Beweissicherung
  • Bestandsaufnahmen von Gebäuden und Anwesen
  • Beweissicherungs- und Schadensgutachten

 

>>> Baumängel / Bauschäden
  • Nachweis von Baumängeln
  • Beurteilung von Bauschäden im Hochbau
    – z. B. Rissschäden,
    – Material- oder Verarbeitungsfehler,
    – Schimmelschäden
    – Durchfeuchtungen
    – Verstöße gegen die Regeln der Technik
  • Ursachenanalysen,
  • Sanierungsvorschläge und Kostenschätzungen

 

Zertifiziert nach EN ISO 17024 für Grundstückbewertungen;
Mitglied des Gutachterausschuss Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz;
Mitglied der Ingenieurkammer Sachsen – in der Liste der Beratenden Ingenieure registriert unter Nr. 10136 seit 25.05.1994;
freiwilliges Mitglied in der BBIK Brandenburgischen Ingenieurkammer Nr. 41236/01 seit 01.03.2001