Verkehrswertgutachten & Immobilienbewertung – unabhängig und nachvollziehbar

Was ist Ihre Immobilie wirklich wert? Bei Erbe, Scheidung, Kauf, Verkauf oder einer Auseinandersetzung mit dem Finanzamt brauchen Sie eine belastbare, unabhängige Bewertung. Als nach EN
ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige erstelle ich seit 1991 Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB und ImmoWertV – für Objekte in Ost- und Mittelsachsen und Südbrandenburg – von Cottbus, Senftenberg und Spremberg
über Hoyerswerda bis Pirna, Meißen und Riesa.

Wann Sie ein Verkehrswertgutachten brauchen

  • Erbschaft und Erbauseinandersetzung (Aufteilung unter Miterben, Erbschaftsteuer)
  • Scheidung und Zugewinnausgleich
  • Kauf oder Verkauf – um den richtigen Preis zu kennen
  • Schenkung und Steuer – als Nachweis gegenüber dem Finanzamt
  • Gerichtsverfahren und Zwangsversteigerung
  • Betreuung, Vormundschaft und Beleihung

Was Sie erhalten

  • Ein vollständiges Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB und ImmoWertV
  • Eine nachvollziehbare Herleitung über Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren
  • Ortsbesichtigung, Auswertung Ihrer Unterlagen und eine fundierte Marktanalyse für die Region
  • Ein Dokument, das nachvollziehbar aufgebaut ist und Diskussionen standhält

So läuft die Bewertung ab

  1. Erstgespräch und Auftragsklärung – Anlass, Zweck und Umfang
  2. Ortstermin – Besichtigung, Aufmaß, Zustandsaufnahme
  3. Recherche – Grundbuch, Bodenrichtwerte, vergleichbare Verkäufe
  4. Gutachten – schriftlich, begründet, mit ermitteltem Verkehrswert

Welche Unterlagen Sie bereithalten sollten

Je vollständiger die Unterlagen, desto zügiger das Gutachten. Hilfreich sind Grundbuchauszug, Grundrisse sowie Angaben zu Modernisierungen und Umbauten. Was darüber hinaus sinnvoll ist,
klären wir im Erstgespräch – und was Ihnen fehlt, kann ich in vielen Fällen selbst beschaffen.

Vollgutachten oder Kurzbewertung?

Nicht jeder Anlass verlangt ein Vollgutachten. Für eine erste Orientierung beim Verkauf genügt oft eine Kurzbewertung; für Gericht und Finanzamt ist das ausführliche Verkehrswertgutachten erforderlich. Im
Erstgespräch klären wir, was Sie wirklich brauchen – damit Sie nicht mehr zahlen als nötig.

Ein Beispiel aus der Praxis

Eine Erbengemeinschaft aus drei Geschwistern war sich über den Wert eines geerbten Mehrfamilienhauses uneinig – jeder hatte eine andere Vorstellung. Nach Ortstermin, Auswertung der Mieteinnahmen und einem Abgleich
mit vergleichbaren Verkäufen in der Region habe ich einen nachvollziehbaren Verkehrswert ermittelt. Dieser neutrale Wert wurde von allen Beteiligten akzeptiert und ermöglichte die Auseinandersetzung ohne ein
langwieriges Gerichtsverfahren.

Häufige Fragen zum Verkehrswertgutachten

Was kostet ein Verkehrswertgutachten?

Die Kosten richten sich nach Objektart, Umfang und Anlass. Für eine erste Orientierung beim Verkauf genügt oft eine günstigere Kurzbewertung, für Gericht oder Finanzamt ist das ausführliche
Verkehrswertgutachten erforderlich. Im Erstgespräch nenne ich Ihnen einen verbindlichen Rahmen.

Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?

In der Regel zwei bis vier Wochen nach dem Ortstermin – abhängig davon, wie schnell die benötigten Unterlagen vorliegen und wie aufwendig das Objekt ist. Bei dringenden Fristen lässt sich der Ablauf
abstimmen.

Welche Unterlagen werden für die Bewertung benötigt?

Hilfreich sind Grundbuchauszug, Grundrisse sowie Angaben zu Modernisierungen und Umbauten. Was darüber hinaus benötigt wird, klären wir im Erstgespräch. Fehlende Unterlagen
kann ich teils selbst beschaffen.

Wird das Gutachten von Finanzamt und Gericht anerkannt?

Ja. Als nach EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige erstelle ich Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB und ImmoWertV – in der Form, die Gerichte, Finanzämter und Banken einer Wertermittlung zugrunde legen. Über die Verwendung im Einzelfall entscheidet die jeweilige Stelle.

Was ist der Unterschied zwischen Verkehrswert und Marktwert?

Beide Begriffe meinen dasselbe: Der Verkehrswert nach § 194 BauGB ist der gesetzlich definierte Marktwert – also der Preis, der unter normalen Bedingungen am Bewertungsstichtag erzielbar wäre.

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Dipl.-Ing. Heike Köllner – seit 1991 zertifizierte Sachverständige (EN ISO/IEC 17024) für Immobilienbewertung, Mitglied der Ingenieurkammern Sachsen und Brandenburg sowie
zweier Gutachterausschüsse für Grundstückswerte. Tätig in Ost- und Mittelsachsen sowie Südbrandenburg – u. a. Cottbus, Senftenberg, Spremberg, Hoyerswerda, Pirna, Meißen und Riesa.

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