Denkmalgeschützte Häuser sind etwas Besonderes – und ihre Bewertung ebenso. Auflagen der Denkmalbehörde, Sanierungsstau, eingeschränkte Nutzung, aber auch steuerliche Vorteile beeinflussen den
Wert erheblich. Mit über 30 Jahren Erfahrung und Spezialisierung auf Denkmalimmobilien in der Lausitz ermittle ich den Verkehrswert, der diese Besonderheiten korrekt berücksichtigt.
Warum Denkmalimmobilien eine eigene Bewertung brauchen
- Denkmalschutz-Auflagen schränken Umbau und Nutzung ein
- Die Sanierung ist aufwendiger und an Vorgaben der Behörde gebunden
- Steuerliche Aspekte (erhöhte Abschreibung) wirken auf die Wirtschaftlichkeit
- Standardverfahren bilden den Wert oft nicht korrekt ab
Was Sie erhalten
- Ein Verkehrswertgutachten unter Berücksichtigung des Denkmalstatus
- Eine realistische Einschätzung von Sanierungsbedarf und -aufwand
- Eine fundierte Grundlage für Kauf, Verkauf, Erbe oder Finanzierung
- Eine Bewertung von jemandem, der Denkmalobjekte aus der Praxis kennt
So läuft es ab
- Erstgespräch zu Objekt, Denkmalstatus und Anlass
- Ortstermin mit Blick auf Bausubstanz und Auflagen
- Auswertung der Unterlagen und Denkmalvorgaben
- Schriftliches Gutachten mit nachvollziehbarem Verkehrswert
Ein Beispiel aus der Praxis
Eine Familie erwog den Kauf eines denkmalgeschützten Stadthauses und war angesichts des Sanierungsstaus unsicher über den Wert. Mein Gutachten bezifferte den Verkehrswert unter Berücksichtigung der Auflagen und der
erhöhten Abschreibung – eine realistische Grundlage für die Kaufpreisverhandlung und das Finanzierungsgespräch mit der Bank.
Häufige Fragen zur Denkmalbewertung
Warum ist die Bewertung einer Denkmalimmobilie aufwendiger?
Denkmalschutz-Auflagen, eingeschränkte Nutzbarkeit, ein höherer Sanierungsaufwand und steuerliche Besonderheiten beeinflussen den Wert. Standardverfahren bilden das oft nicht korrekt ab.
Berücksichtigen Sie die steuerlichen Vorteile (Abschreibung)?
Ja. Die erhöhte Abschreibung für Denkmäler und ihr Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit fließen in die Bewertung ein.
Kennen Sie die Auflagen der Denkmalbehörden in der Region?
Ja. Mit über 30 Jahren Erfahrung und Spezialisierung auf Denkmalobjekte in der Lausitz kenne ich die typischen Vorgaben aus der Praxis.
Brauche ich ein spezielles Gutachten für Kauf oder Finanzierung?
Für Kauf, Verkauf, Erbe oder Finanzierung ist ein Verkehrswertgutachten sinnvoll, das den Denkmalstatus korrekt einbezieht. Banken und Finanzamt erkennen es an.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Hilfreich sind Grundbuchauszug, Denkmalbescheid beziehungsweise die Auflagen der Behörde, Baupläne und Angaben zu bisherigen Sanierungen.
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Dipl.-Ing. Heike Köllner – seit 1991 zertifizierte Sachverständige (EN ISO/IEC 17024) für Immobilienbewertung, Mitglied der Ingenieurkammern Sachsen und Brandenburg sowie
zweier Gutachterausschüsse für Grundstückswerte. Tätig in Ost- und Mittelsachsen sowie Südbrandenburg – u. a. Cottbus, Senftenberg, Spremberg, Hoyerswerda, Pirna, Meißen und Riesa.